des Einzelunternehmen „Richter Immobilien“, Inh. Sebastian Richter
nachstehend „Makler“ genannt
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Maklers
gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlung
begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen Provision. Eine Tätigkeit auch für den anderen
Teil ist gestattet (s.g. Doppeltätigkeit), wenn dadurch keine Interessenkollisionen im Hinblick auf den
Vertragszweck des einen Auftraggebers entstehen.
Wenn der Auftraggeber seine Auftragsabsicht während der Auftragsdauer aufgibt oder die Bemühungen des
Maklers zur Auftragserfüllung nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt, gilt
zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen vereinbart. Hierzu hat der Makler Anspruch auf Ersatz
nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten
für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und ähnliche Kommunikationsdienste. Die Kosten für
Telefon und Porti sind für jeden abgelaufenen Kalendermonat ab Vertragsbeginn pauschal mit 11,90 € inkl.
gesetzliche Mehrwertsteuer zu ersetzen. Ferner Fahrtkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung des PKW ́s 0,36 €
inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer pro gefahrenem Kilometer. Der Aufwendungsersatz wird der Höhe nach auf 10 %
der zu erwartenden Provision beschränkt und ist mit dem Tage der Vertragsbeendigung fällig. Dem Makler bleibt
es unbenommen nachzuweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem
Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass dem Makler im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen
entstanden sind.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber, unbeschadet einer Provision der Gegenseite,
die im Angebot oder Vertrag angegebene Provision. Die Provision ist, falls nichts anderes vereinbart, bei
Vertragsabschluss verdient und fällig. Bestimmung der Fälligkeit ist der Zeitpunkt des Geldeinganges. Ein Verzug
tritt unmittelbar darauffolgend ein. Bei Verzug wird ein Mahnbescheid unter Berücksichtigung §288, Abs.1 und
Abs.2 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit zusätzlich 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr und drei Werkstagen
Fälligkeit erfolgen. Ist der Schuldner kein Verbraucher, erfolgt zusätzlich eine Verzugspauschale nach §288, Abs.5
(BGB) i.H.v. 40,00 EUR. Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies
ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 (BGB)). Die Mahnung kann daher mündlich, schriftlich und per
Fax oder auch E-Mail erfolgen. Der Anspruch der Maklerprovision entsteht auch dann, wenn:
der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertragsabschluss
erreicht oder ohne Abschluss eines Vertrages herbeigeführt wird soweit dieses Ereignis auf das
ursächliche bzw. mitursächliche Tätigwerden des Maklers zurückzuführen ist.
Ersatzgeschäfte vorgenommen werden z. B. Kauf statt Miete und umgekehrt.
der zustande gekommene Vertrag aufgrund einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund
eines Rücktrittvorbehaltes rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird.
Die in den Angeboten/Exposés enthaltenen Angaben basieren auf dem Makler erteilten Informationen. Der
Makler bemüht sich, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Informationen und richtige Angaben
zu erhalten und zu übermitteln. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen
werden. Für die vermittelten oder nachgewiesenen Objekte übernimmt der Makler keine Gewähr, ebenso haftet er
nicht für die Bonität des Vertragspartners.
Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist der Geschäftssitz des Maklers. Für Verbraucher gilt die
gesetzliche Regelung.
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